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Rückvergütung Honorar

Sie können die Honorarnote bei der Krankenkassen bzw. anderen Leistungsträgern ( z. Bsp. privaten Krankenversicherern) einreichen um eine teilweise Rückerstattung der Behandlungskosten rückvergütet zu bekommen.

  • Rückvergütung private Versicherung:

Sie benötigen dafür eine von mir ausgestellte Honorarnote. Diese reichen Sie direkt bei ihrer Versicherung ein. Der Versichererer überweist Ihnen auf ihr angegebenes Konto eine Vergütung von bis zu 100 % der Behandlungskosten!

  • Rückvergütung bei ihrer Krankenkasse:

Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und einen Bestätigungsvermerk der Krankenkasse auf dieser.

Nach erfolgter Behandlungsserie reichen Sie die von mir ausgestellte Honorarnote zusammen mit der bestätigten Verordnung bei ihrer Krankenkasse ein und erhalten Teile der Behandlungskosten auf ihr Konto refundiert.

  • Profitieren Sie als Selbständiger vom Gesundheitshunderter und erhalten Sie 100 € rückerstattet.

Da ich eingetragenes Mitglied der Innung der Masseure bei der Wirtschaftskammer Österreich bin, können Sie sich 100€ ihrer Behandlungskosten zurückholen!

 

Nähere Infos unter: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/SVA_Gesundheitshunderter.html